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AUTOMATISCHE TÜRSYSTEME

WISSENSWERTES UND HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN

 

  3. FLUCHTWEG

  • Ein Fluchtweg ist ein besonders gekennzeichneter Weg – meist innerhalb eines Gebäudes – der im Falle einer notwendigen Flucht schnell und sicher ins Freie oder in einen gesicherten Bereich führt.

    Der Hauptzweck eines Fluchtwegs ist die Selbstrettung. Einen Ausgang, der direkt ins Freie oder in einen gesicherten Bereich führt, nennt man Notausgang.

    In Deutschland sind Fluchtwege in der ASR A2.3[1] (Technische Regeln für Arbeitsstätten) für Arbeitsstätten geregelt.

    Der Begriff Fluchtweg nach ASR A2.3 entspricht aber dem des Rettungsweges, wie er im deutschen Baurecht (u. a. Musterbauordnung, Muster-Versammlungsstättenverordnung, Muster-Verkaufsstättenverordnung) verwendet wird!

    Die Kennzeichnung von Flucht- und Rettungswegen ist in der ASR A1.3 geregelt und entspricht der DIN EN ISO 7010.

  • Grundsätzlich hat eine automatische Schiebetüranlage mit Zulassung für Flucht- und Rettungswege nur eine Aufgabe – sie muss während des „Tagbetrieb“ im Notfall sicher öffnen.

     

    Die Richtlinie AutSchR beinhaltet die bauordnungsrechtliche Anforderungen an die Herstellung und Prüfung von elektromechanisch, hydraulisch oder pneumatisch angetriebenen automatischen Schiebetüren in Rettungswegen. Die Funktionalität wird herstellerseitig mit Hilfe von Dauertests gewährleistet. Anschließend erfolgt die entsprechende Baumusterprüfung bei der zuständigen Behörde.

     

    Automatische Schiebetüranlagen im Fluchtweg müssen funktionssicher sein und müssen regelmäßig, mindestens einmal jährlich (je nach Herstellervorgabe) von einer Fachfirma überprüft werden. Diese Schiebetüranlagen sind redundant (=doppelt) abgesichert. Die Absicherung erfolgt entweder über die sogenannte 2-Motoren-Technik oder mechanisch mit einem Notöffnungssystem (Gummiseilzug). Die Ausführung der 2-Motoren-Technik ist in der Regel in der Anschaffung etwas kostenintensiver, dafür im weiteren Betrieb der Türanlage wartungsärmer. Automatische Schiebetüranlagen mit mechanischer Notöffnung müssen in der Regel auch zweimal jährlich überprüft werden – damit sichergestellt ist, dass der Gummizug für die mechanische Öffnung funktionstüchtig ist.

  • In Ausschreibungen zu Objekten wie Krankenhäusern, Heimen, Anstalten usw. wird oft gefordert, dass automatische Schiebetüren in Rettungswegen zu bestimmten Zeiten verriegelt sind. Die verriegelte Tür soll weiterhin als Fluchtweg zur Verfügung stehen.

     

    Baumustergeprüfte Fluchtwegschiebetüren nach AutSchR müssten gleichzeitig der EltVTR entsprechen.

     

    EltVTR:

    Richtlinie über elektrische Verriegelungssysteme von Türen in Rettungswegen (Dezember 1997)

     

    • Öffnung auch unter Belastung in Fluchtrichtung von 90% der Haltekraft maximal jedoch 3000N
    • Einfehlersicherheit: Freischaltung (Notöffnung) der Tür darf nicht verhindert oder zeitlich verzögert werden.
    • Fluchtwegfreigabe auf Anforderung (manuelle Betätigung des Nottasters)

     

    AutSchR:

    Richtlinie für Automatische Schiebetüren in Rettungswegen (Dezember 1997)

     

    • Rechtzeitiges Öffnen der Tür bei Annäherung in Fluchtrichtung durch Ansteuerung mittels flächendeckenden Signalgeber (redundant oder selbstüberwacht)
    • Fluchtwegfreigabe ohne bewusste Anforderung (ab 1,5m vor der Tür)

     

    Fazit: Die gleichzeitige Anwendung der Richtlinien AutSchR und EltVTR ist nicht möglich, da sich die Anforderungen widersprechen.

     

    Eine wichtige Anforderung der AutSchR ist das Öffnen durch bloße Annäherung einer Person. Damit wird verhindert, dass flüchtende Personen die Öffnung der Tür durch Druck auf das Türblatt verhindern bzw. verzögern. Das Abschalten des inneren Signalgebers oder dessen Ersatz durch einen Not-Auf-Taster entspricht nicht der AutSchR.

     

    Von der AutSchR abweichende Lösungen müssen grundsätzlich durch eine Zustimmung im Einzelfall durch die zuständige oberste Bauaufsichtsbehörde genehmigt werden.

  • Hierbei handelt es sich je nach Anforderung um Lösungsmöglichkeiten für automatische Schiebetüranlagen in Fluchtwegen, welche verriegelt bzw. geschlossen werden sollen und es sich noch Personen im Gebäude befinden.

     

    Variante 1:

    Schließen der automatischen Schiebetüranlage im Fluchtweg, Personen dürfen das Gebäude unkontrolliert verlassen.

     

    Diese Variante kommt oft in Hotels vor. Zu einer bestimmten Uhrzeit möchte der Betreiber sicherstellen, dass keine Unbefugten, Zutritt zum Gebäude haben – lediglich die Hotelgäste haben einen kontrollierten Zugang, z. B. über ein Zutrittskontrollsystem. Die Gäste sollen das Gebäude zu jederzeit verlassen können. Hier ist eine automatische Schiebetüranlage mit Zulassung für Flucht- und Rettungswege mit einer magnetischen Verriegelung (Zuhaltung der Schiebeflügel) möglich. Die Schiebetüranlage wird dann im „Nachtbetrieb“ auf die Programmstellung „Ausgang“ gestellt. Somit ist gewährleistet, dass über den inneren selbstüberwachten Radarbewegungsmelder bei Annäherung an die Türanlage von innen, die Bewohner (Gäste) das Gebäude jederzeit verlassen können.

     

    Variante 2:

    Verriegeln der automatischen Türanlage im Fluchtweg – Personen dürfen das Gebäude unkontrolliert verlassen.

     

    Diese Variante kommt häufig in Bürogebäuden vor. Die Schiebetüranlage wird für den „Tagbetrieb“ zu den normalen Arbeitszeiten, z. B. vom Haustechniker entriegelt. In diesem Zeitraum kann das Gebäude von innen und außen in der Stellung „Automatik“ betreten werden. Nach den üblichen Arbeitszeiten wird die Türanlage vom zuständigen Mitarbeiter wieder verriegelt – es kann aber nicht sichergestellt werden, dass sich noch Personen im Gebäude befinden. Hierfür gibt es die automaische Schiebetürvariante mit „Break-Out“ Funktion – das bedeutet, dass die Türflügel im Notfall mechanisch von innen nach außen auf geschwenkt werden können – und somit wieder einen sicheren Fluchtweg ermöglichen.

     

    Variante 3:

    Verriegeln der automatischen Türanlage im Fluchtweg – Personen dürfen das Gebäude nicht unkontrolliert verlassen.

     

    Diese Anforderung an die automatische Schiebetüranlage benötigt man häufig in Alten- und Behindertenheimen, sowie in Anstalten – also immer dann wenn Personen den Fluchtweg nicht unkontrolliert passieren sollen. Dies ist natürlich ein Widerspruch – im Notfall sollen die Bewohner das Gebäude verlassen können – dürfen dies aber aufgrund unterschiedlichster Beeinträchtigungen nicht. Hierbei handelt es sich um einen Sonderfall. Auch hierfür benötigt man die Schiebetür-Variante „Break-Out“ mit einer zusätzlichen Fluchttürsicherung (allgemein bekannt auch unter dem Namen Fluchttürterminal). D. h. der Fluchtweg wird mit Auslösung der selbstüberwachenden Fluchttürsicherung ermöglicht, in dem Fluchttürsicherung durch Druck auf den Pilztaster die Türflügel entriegelt und somit ermöglich, dass die Türflügel mechanisch nach außen auf geschwenkt werden können. Das Fluchttürterminal signalisiert nun, dass hier ein unberechtigtes Verlassen des Gebäudes stattfindet.

  4. NORMEN und RICHTLINIEN

  • Die Anforderungen und Prüfverfahren werden in der DIN 18650 "Schlösser und Baubeschläge - Automatische Türsysteme"

    Teil 1 und 2 geregelt:

     

    • Teil 1: Produktanforderungen und Prüfverfahren
    • Teil 2: Sicherheit an automatischen Türsystemen

     

     

    DIN 18650-1:

    Die Norm enthält Anforderungen, die den Aufbau von und die Prüfverfahren für Antriebseinheiten, Türflügel(n) und Zubehör von automatischen Türsystemen in Fußgängerbereichen betreffen. Derartige Türen können elektromechanisch, elektrohydraulisch oder pneumatisch betrieben werden. In der Norm werden automatische Türsysteme behandelt, die in Rettungswegen eingebaut, und solche, die als Feuer- und/oder Rauchschutztüren eingesetzt werden, sowie automatische Türsysteme für alle anderen Anwendungen.

     

    Zu den hier behandelten Arten von Türen gehören automatische Schiebe-, Drehflügel- und Karusselltüren, einschließlich Drehschiebetüren, sowie Faltflügeltüren mit horizontal bewegten Flügeln.

    Die Norm gilt nicht für automatische Raumtrennwände, automatische Türen, deren Türflügel in vertikaler Richtung bewegt werden, automatische Türen und Tore, die hauptsächlich für Fahrzeugverkehr oder Warenzugang gedacht sind, automatische Türen und Tore an industriellen Einrichtungen, automatische Fußgängerschranken, automatische Drehkreuze für Fußgänger, automatische Türen, die in Aufzügen verwendet werden, oder Türen in Bereichen mit Explosionsgefahr.

     

    DIN 18650-2:

    Die Norm enthält Anforderungen, die den Aufbau der Anlage, Kontrolle/Prüfung, Kennzeichnung und Inbetriebnahme von vollständigen automatischen Türsystemen in Fußgängerbereichen betreffen.

    Automatische Türsysteme können in Eingangs- und Innenbereichen, Fluchtwegen und Notausgängen sowie als Rauchschutz- und Feuerschutztüren verwendet werden.

     

    Die Norm gilt nicht für automatische Türen, deren Türflügel in vertikaler Richtung bewegt werden, automatische Türen, die hauptsächlich für Fahrzeugverkehr oder Warenzugang gedacht sind, automatische Türen an industriellen Einrichtungen, automatische Fußgängertore oder -schranken, automatische Drehkreuze für Fußgänger, automatische Türen, die in Aufzügen verwendet werden.

     

     

  • Die EN 16005 legt Anforderungen an die Gestaltung von sowie Prüfverfahren für kraftbetätigte Innen- und Außentüren fest. Derartige Türkonstruktionen können elektromechanisch, elektrohydraulisch oder pneumatisch betrieben sein. Diese Europäische Norm deckt die Nutzungssicherheit an kraftbetätigten Türen ab, die für den üblichen Zugang sowie in Fluchtwegen und als Feuer- und/oder Rauch-schutztüren eingesetzt werden.

     

    Türbauarten im Geltungsbereich der Norm

     

    • kraftbetätigte Schiebetüren
    • kraftbetätigte Drehflügeltüren
    • kraftbetätigte Karusselltüren
    • kraftbetätigte Drehschiebetüren
    • Falttüren mit horizontal bewegten Flügeln

     

    Die EN 16005 behandelt alle für kraftbetätigte Türen relevanten signifikanten Gefährdungen, Gefährdungssituationen und Gefährdungsereignisse für den Fall, dass die Türen bestimmungsgemäß sowie unter nach normalem Ermessen durch den Hersteller vorhersehbaren Fehlanwendungen, benutzt werden.

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